Veranstaltungen & Online-Buchung

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Fortbildungskalender, Seminareinladung und -anmeldung

Seminare & Buchung

Teilnahmeberechtigt sind alle Interessenten außer Anwälte/innen, die kein Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltsverein sind.

Beachten Sie bitte, dass Hybrid-Seminare jeweils als Präsenz- und als Online-Seminare angezeigt werden! Der Anmeldebutton befindet sich am Ende der jeweiligen Seminarbeschreibung.

Die Seminare für 2026 sind hier buchbar.

05. November 2026 | 13:00 - 18:30 Uhr

Online: Rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt: Ein interdisziplinärer Leitfaden für die anwaltliche Praxis

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Seminar-Nummer

1517

Veranstaltungsort

Online (ZOOM)

Referent

Rechtsanwältin Nicole Rinau

Gebühren

Für Mitglieder
Alle DAV-Mitglieder sowie weitere Interessenten
115 €

Ermäßigt:
Alle DAV-Mitglieder bis 2 Jahre nach Erstzulassung und Referendare
55 €

Verfügbarkeit & Buchung

Anmeldezeitraum
Anmeldung bis 02.11.2026

32 Plätze frei
80 Plätze Insgesamt

Themenbereiche

Strafrecht
Sozialrecht
Familienrecht

Beschreibung

Hinweis: Diese Fortbildung ist nach § 15 Abs. 2 FAO (5 Std.) für Familienrecht, Sozialrecht und Strafrecht geeignet.

Der Zugangslink und die Seminarunterlage werden Ihnen nach Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens am Vortag des Seminars (nachmittags) per E-Mail übersandt.

Inhalt:

Der Gewaltschutz ist in Bewegung: Der Gesetzgeber hat wichtige Reformen beschlossen, und die Istanbul-Konvention gewinnt in der Rechtsprechung zunehmend an Bedeutung. Das Online-Seminar vermittelt praxisnah die wesentlichen Schutzinstrumente und ordnet die Neuerungen für die anwaltliche Beratung ein.

Nach einem Überblick über Grundbegriffe und Formen häuslicher Gewalt werden die gesetzlichen Grundlagen dargestellt, insbesondere das Gewaltschutzgesetz, das Gewalthilfegesetz und die Istanbul-Konvention. Ausgangspunkt sind die familienrechtlichen Schutzmaßnahmen: Wohnungszuweisung, Schutzanordnungen sowie sorge- und umgangsrechtliche Instrumente. Wirksame Vertretung endet jedoch nicht beim Familiengericht. Gewalt hat auch im Straf-, Sozial- und Polizeirecht eigene Rechtsfolgen, und diese Rechtsgebiete bieten zugleich eigene Interventionsmöglichkeiten aber auch Beratungsnotwendigkeiten. Das Seminar behandelt daher auch sozialrechtliche Ansprüche und Folgen, straf- und polizeirechtliche Maßnahmen sowie strafprozessuale Besonderheiten wie Nebenklage und psychosoziale Prozessbegleitung.

Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an alle, die gewaltbetroffene Personen beraten. Sie enthält Hinweise zu typischen Fallstricken, Muster und einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.

 

11. November 2026 | 13:00 - 18:30 Uhr

Online: Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht

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Seminar-Nummer

1518

Veranstaltungsort

Online (ZOOM)

Referent

Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse

Gebühren

Für Mitglieder
Alle DAV-Mitglieder sowie weitere Interessenten
115 €

Ermäßigt:
Alle DAV-Mitglieder bis 2 Jahre nach Erstzulassung und Referendare
55 €

Verfügbarkeit & Buchung

Anmeldezeitraum
Anmeldung bis 06.11.2026

49 Plätze frei
80 Plätze Insgesamt

Themenbereiche

Insolvenz-/Sanierungsrecht
Arbeitsrecht

Beschreibung

Hinweis: Diese Fortbildung ist nach § 15 Abs. 2 FAO (5 Std.) für Arbeitsrecht und Insolvenz-/Sanierungsrecht geeignet.

Der Zugangslink und die Seminarunterlage werden Ihnen nach Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens am Vortag des Seminars (nachmittags) per E-Mail übersandt.

Inhalt:

Gerät der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in die wirtschaftliche Krise oder gar in die Zahlungsunfähigkeit, können arbeitsrechtliche Mandate schnell einen insolvenzrechtlichen Bezug bekommen. In diesem Einführungs- bzw. Grundlagenseminar lernen die Teilnehmenden, wie ein Insolvenzverfahren abläuft und welche arbeitsrechtlichen Regeln und Besonderheiten in diesem Rahmen gelten. Wie sind die Forderungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen insolvenzrechtlich zu behandeln? Was gilt bei Masseunzulänglichkeit? Welche Ansprüche sind insolvenzgeldgesichert? Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen, Betriebsänderungen, Betriebsübergang und Massenentlassungsanzeige? Wie funktioniert eine Transfergesellschaft? Diese und andere Fragen sollen in dieser Veranstaltung im Sinne eines Überblicks beantwortet werden.

Schwerpunkte:

- Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens

- „Normaler“ Gang des eröffneten Verfahrens

- „Besondere“ Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren

- Insolvenzgeldvorfinanzierung / Insolvenzgeld

- Die „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 lnsO

- Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120 – 128 lnsO

- Insolvenzanfechtung

- Wechsel der Arbeitgeberstellung und prozessuale Konsequenzen

- Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens

- Forderungsanmeldung

- Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung

- Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit

- Kündigung des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin gemäß § 113 lnsO

- Betriebsübergang in der Insolvenz

- Insolvenz-Sozialplan

- Interessenausgleich mit Namensliste

-Transfergesellschaft

- Massenentlassungsanzeige

- Vollstreckungsverbote

 

12. November 2026 | 13:00 - 18:30 Uhr

Online: 1. Der Streit um den Mietmangel 2. Die Vermieterkündigung und andere Beendigungstatbestände

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Seminar-Nummer

1519

Veranstaltungsort

Online (ZOOM)

Referent

Rechtsanwalt Andreas Reschke

Gebühren

Für Mitglieder
Alle DAV-Mitglieder sowie weitere Interessenten
115 €

Ermäßigt:
Alle DAV-Mitglieder bis 2 Jahre nach Erstzulassung und Referendare
55 €

Verfügbarkeit & Buchung

Anmeldezeitraum
Anmeldung bis 09.11.2026

58 Plätze frei
80 Plätze Insgesamt

Themenbereiche

Miet-/Wohnungseigentumsrecht

Beschreibung

Hinweis: Diese Fortbildung ist nach § 15 Abs. 2 FAO (5 Std.) für Miet-/Wohnungseigentumsrecht geeignet.

Der Zugangslink und die Seminarunterlage werden Ihnen nach Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens am Vortag des Seminars (nachmittags) per E-Mail übersandt.

Inhalt:

1. Der Streit um den Mietmangel

Der Vortrag „Der Streit um den Mietmangel“ wendet sich an Praktiker mit Schwerpunkt im Mietrecht.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt es in der mietrechtlichen Praxis mehrere Tätigkeitsschwerpunkte, die die Experten und Expertinnen immer wieder beschäftigen.

Dazu gehört neben den Themen Kündigung, Nebenkostenstreitigkeit und Mieterhöhung besonders auch das Thema Mietmangel.

Dabei wird die Auseinandersetzung über den Mietmangel von beiden Seiten meist sehr emotional geführt. Denkt man nur an den „beliebten“ Schimmelstreit, hat man die Problematik deutlich vor Augen:

Häufig erscheint in der Kanzlei ein Mieter und beklagt sich, dass er in der nassen, verschimmelten Wohnung krank werde, seine Kinder schon Asthma hätten, man kurz vor dem Ableben sei usw.

Dagegen kontert die Vermieterseite damit, die Wohnung sei immer trocken gewesen und erst seit die neuen Mieter darin lebten, gebe es die Probleme. Es sei doch offensichtlich, dass die Mieter nicht richtig lüften und heizen. Wenn es so weitergehe und die „Vandalen“ nicht bald vom Hof gejagt habe, werde man das ganze Haus, in dem die Wohnung liege, wohl abreißen müssen.

Hier kommt auf den Berater die Aufgabe zu, den Mandanten „einzufangen“. Man muss die Auseinandersetzung zwingend auf den Tatsachenkern zurückführen.

Dazu soll der vorliegende Vortrag eine Handreichung bieten.

Es soll versucht werden, durch einen dogmatischen Ansatz die Emotionen auszublenden und eine Lösung zu finden, die sich sachlich mit der Frage nach Mängeln auseinandersetzt.

Zunächst einmal wird erörtert, welche Grundzüge des Mietrechts zu betrachten sind, wenn es um die Frage geht, ob die Mietsache mangelhaft ist oder nicht.

Daher geht es im ersten Kapitel darum, wie ein Mietvertrag zustande kommt, welche Informationen er enthalten muss bzw. sollte. Das vertragliche Synallagma, also das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, wird ausführlich betrachtet.

Anschließend, im zweiten Kapitel, werden „Mängel“ im Allgemeinen diskutiert. Dazu wird, der Begriff „Mangel“ definiert; es geht im Ergebnis darum, wann eine negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vorliegt.

In diesem Zusammenhang wird hinterfragt, wie man an Informationen zur Sollbeschaffenheit kommt, wobei die Thematik anhand von einzelnen Fallbeispielen untersucht wird.

Dann wird besprochen, welche Folgen sich aus der negativen Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit ergeben können, wobei es vor allem um Mieterrechte wie den Anspruch auf Mangelbeseitigung und natürlich die Minderung geht.

Im Anschluss beleuchtet der Vortrag die Minderungshöhe, wobei anhand von Einzelbeispielen deutlich gemacht wird, wie man sich der Frage nach der Minderungshöhe nähern kann.

Die Problematik wird aus Sicht des Vermietervertreters, aber auch aus Sicht des Mietervertreters betrachtet.

Zuletzt geht es um die Frage, wie man mit der Thematik im Rechtsstreit erfolgreich umgeht. Dazu sollen Denkanstöße für die außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Minderung, aber auch Überlegungen für den gerichtlichen Umgang mit der Thematik gezeigt werden.

Durch den Vortrag sollen die Teilnehmenden angeregt werden, sich sachlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sie werden angehalten, sich mit den Grundlagen auseinanderzusetzen. Ziel ist es, eine Lösung zu erarbeiten, die zum Rechtsfrieden beiträgt.

 

2. Die Vermieterkündigung und andere Beendigungstatbestände

 

Im Seminar geht es um die wesentlichen Beendigungstatbestände im Mietrecht.

Dazu beginnt der Vortrag mit einer kurzen Wiederholung der Grundlagen des Mietvertragsrechts, wobei gezeigt wird, wie man Mietvertrag sauber formuliert, wenn damit rechtssicher gearbeitet werden soll. Im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses werden dem Hörer Angriffspunkte aufgezeigt, an denen angesetzt werden kann, um einen Vertag „aufzubrechen“.

In diesem Zusammenhang werden die Grundzüge der Beendigung des Mietverhältnisses beschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Kündigung“, wobei allerdings andere Beendigungstatbestände wie die auflösende Bedingung, Anfechtung usw. ebenfalls nicht zu kurz kommen.

Anschließend wird ein Schwerpunkt auf die Kündigung im Besonderen gelegt. Es wird noch einmal dogmatisch dargestellt, was unter einer Kündigung zu verstehen ist und welche Formalitäten zu beachten sind. Das Thema Stellvertretung wird ebenfalls behandelt.

Es wird besprochen, wann eine Kündigung zulässig ist und ob sie möglicherweise ausgeschlossen ist.

Sodann setzt sich der Vortrag mit der materiellen Berechtigung auseinander, wobei die Gründe diskutiert werden, auf die eine Kündigung gestützt werden kann.

Das Thema ordentliche Kündigung wird ausführlich behandelt, wobei ein Schwerpunkt auf der Eigenbedarfskündigung liegt.

Im Folgenden wird erläutert, wodurch eine außerordentliche Kündigung berechtigt sein kann.

Beleuchtet wird die Thematik „Kündigung“ sowohl aus Mietersicht aus auch aus Sicht des Vermieters. Aus Sicht des Mietervertreters geht es darum, wie er einer ordentlichen Kündigung mit sozialen Argumenten entgegentreten kann.

Das Seminar verfolgt eine dogmatische Auseinandersetzung mit der Problematik. Dazu werden Lösungsmöglichkeiten anhand praktischer Beispiele und anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte aufgezeigt.

Den Teilnehmenden wird ein Anreiz geboten, sich wieder einmal intensiv mit der Thematik Beendigung des Mietverhältnisses auseinander zu setzen. Dazu sollen auch Ansätze zur Argumentation und Verfahrensstrategien aufgezeigt werden.

 

16. November 2026 | 13:00 - 15:45 Uhr

Online: Fragen zur Gestaltung von Scheidungs- und Getrenntlebenvereinbarungen, Schwerpunkt: Vermögensauseinandersetzung, Gemeinsame Kinder, Erbrechtliche Konsequenzen der Scheidung

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Seminar-Nummer

1520

Veranstaltungsort

Online (ZOOM)

Referent

Notar Dr. Wolfgang Reetz

Gebühren

Für Mitglieder
Alle DAV-Mitglieder sowie weitere Interessenten
75 €

Ermäßigt:
Alle DAV-Mitglieder bis 2 Jahre nach Erstzulassung und Referendare
45 €

Verfügbarkeit & Buchung

Anmeldezeitraum
Anmeldung bis 11.11.2026

46 Plätze frei
80 Plätze Insgesamt

Themenbereiche

Familienrecht
Erbrecht

Beschreibung

Hinweis: Diese Fortbildung ist nach § 15 Abs. 2 FAO (2,5 Std.) für Erbrecht und Familienrecht geeignet.

Der Zugangslink und die Seminarunterlage werden Ihnen nach Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens am 13.11.2026 (nachmittags) per E-Mail übersandt.

Inhalt:

 I. Begriff und Abgrenzung des/der Ehevertrages, Scheidungs- und Getrenntlebenvereinbarung – was bringt das für die Praxis:

- Fall aus dem Steuerrecht: FG Münster (Urteil vom 18.06.2026 - 8 K 901/23 E) und das Missverstehen güterrechtlicher Vereinbarungen in der Scheidungsvereinbarung;

- Bedeutung der Anrechnungsregelung des § 1380 BGB für die Scheidungsvereinbarung;

- § 1378 Abs. 3 BGB = Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung – anstelle der Beendigung des Güterstandes;

- Unterhaltsvereinbarungen zum Getrenntleben- und nachehelichen Unterhalt.

II. Vermögensauseinandersetzung in der Scheidungsvereinbarung:

- Vermeidung der Gütertrennung in Scheidungsvereinbarung;

- “Familienheim“ als Objekt der Auseinandersetzung,

   - erbschaft- und schenkungsteuerliche Fallstricke,

   - Nutzungsvereinbarungen,

   - Erwerbsvereinbarungen (auch wechselseitige),

   - Methoden zur Fremdveräußerung.

III. gemeinsame Kinder in der Scheidungsvereinbarung

- titulierter Kindesunterhalt,

- Betreuungsmodelle außerhalb des Residenzmodells.

IV. erbrechtliche Konsequenzen der Scheidung

- Dispositionsmöglichkeiten zu § 1933 BGB,

- vorehelicher Erbvertrag etc.,

- Verträge zugunsten Dritter,

- Erb- und Pflichtteilsverträge der (noch) nicht geschiedenen Ehegatten.

 

18. November 2026 | 13:00 - 18:30 Uhr

Online: Der Kfz-Schaden (nur materieller Schaden, kein Personenschaden): Die einzelnen Schadenspositionen im Lichte der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs sowie Rechtsanwaltsgebühren bis 2026

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Seminar-Nummer

1521

Veranstaltungsort

Online (ZOOM)

Referent

Rechtsanwalt Bernard Schöning

Gebühren

Für Mitglieder
Alle DAV-Mitglieder sowie weitere Interessenten
115 €

Ermäßigt:
Alle DAV-Mitglieder bis 2 Jahre nach Erstzulassung und Referendare
55 €

Verfügbarkeit & Buchung

Anmeldezeitraum
Anmeldung bis 13.11.2026

61 Plätze frei
80 Plätze Insgesamt

Themenbereiche

Versicherungsrecht
Verkehrsrecht

Beschreibung

Hinweis: Diese Fortbildung ist nach § 15 Abs. 2 FAO (5 Std.) für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht geeignet.

Der Zugangslink und die Seminarunterlage werden Ihnen nach Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens am Vortag des Seminars (nachmittags) per E-Mail übersandt.

Inhalt:

Vorgesehene Themen sind unter anderem:

-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zur Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen

-Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH vom 16.1. 2024 zum Werkstattrisiko: Wie die Versicherungen reagieren und Gegenstrategien

-Die Rechtsprechung des BGH zu Gebührenansprüchen des Kfz-Sachverständigen unter Berücksichtigung der Entscheidungen aus 2024

-Kasko-Versicherungsrecht ist Vertragsrecht: Auf die Feinheiten im Kleingedruckten kommt es an

-Wann muss die Kaskoversicherung eingesetzt werden? Die Kasko als Finanzierungsinstrument für zahlungsunwillige Haftpflichtversicherer?

-Neupreisentschädigung und Kaskoversicherung

-Die Fahrerschutzversicherung: Die Vollkasko für den Fahrer - eine fast unbekannte Versicherungsart und Haftungsrisiken

- Rechtsanwaltsgebühren im Bereich Kfz-Haftpflicht: Kann die Tätigkeit gegenüber der Kaskoversicherung der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufs Auge gedrückt werden? Es kommt darauf an!